Für Menschen in Not da sein - über den Tod hinaus
Vielen Menschen ist es eine Herzensangelegenheit, über die eigene Zeit hinaus, etwas Gutes in der Welt zu bewirken. Deshalb bedenken Sie in Ihrem Testament nicht nur die Familie, sondern auch gemeinnütziger Organisationen. Entschließen Sie sich dazu, die DiakonieStiftung Osnabrücker Land in Ihrem Nachlass zu bedenken, schenken Sie Menschen in Notlagen eine Perspektive.
Nachlässe zugunsten gemeinnütziger Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Nachlass kommt demensprechend vollumfänglich der Arbeit der DiakonieStiftung zugute. Wenn Sie die DiakonieStiftung als Alleinerbin einsetzen, kümmern wir uns diskret und respektvoll um die Erfüllung Ihres letzten Willens.